Gut zu wissen

UNSERE STORNOBEDINGUNGEN

  • Bis 3 Monate vor Anreisedatum: keine Stornogebühr
  • 3 Monate bis 1 Monat vor Anreisedatum: 40%*
  • 1 Monat bis 1 Woche vor Anreisedatum: 70%*
  • In der letzten Woche: 90%*

*vom gesamten Arrangementpreis

Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Im Fall der Fälle: sorgenfreie Buchung.

Sollte zum Zeitpunkt deines Urlaubs wider Erwarten eine Corona bedingte Reisebeschränkung bestehen, so werden wir dir selbstverständlich entgegenkommen und dir in diesem Fall eine bereits bezahlte Anzahlung in eine Gutschrift umwandeln, kostenfrei umbuchen oder kostenfrei stornieren.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Vertragsabschluss – Anzahlung

1.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.

1.2 Der Beherbergungsvertrag wird unter der Bedingung abgeschlossen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. Mit Bestellung des Vertragspartners erklärt dieser sich damit einverstanden und erhält eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50%, welche spätestens 5 Werktage (eingehend auf dem Bankkonto) nach Erhalt    der Rechnung per Banküberweisung zu begleichen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen)      trägt der Vertragspartner

1.3 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

 

§2 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr Rücktritt durch den Beherberger

2.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

2.2 Ist eine Restzahlung vor dem vereinbarten Ankuftstag vereinbart und wurde diese nicht fristgerecht geleistet,      kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

2.3 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart,        durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

2.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

2.5 Außerhalb des im § 2.4 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:                                                                                                                     - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;                                                                               - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;                                                                             - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.                              

2.6 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die          Tage der Anreise zu bezahlen und erhält wahlweise dafür eine Gutschrift zur Einlösung bei einer der nächsten      Buchung oder eine Rückerstattung auf sein Konto innerhalb 14 Werktagen nach Bekanntwerden und Anzeigung des Vertragspartners in schriftlicher Form              -info@fewo-bergtime.at-.

2.7 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, ab dem Zeitpunkt, wo dies wieder möglich ist.

 

§3 Rechte des Vertragspartners

3.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne    besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.                                  Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

 

§ 4 Pflichten des Vertragspartners

4.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens 14 Werktage (eingehend auf dem Bankkonto) vor dem      vereinbarten Ankunftstag das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstehen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer per Banküberweisung zu begleichen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen)    trägt der Vertragspartner

4.2 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

4.3 Die Beherbergungsstätte ist im ordentlichen und besenreinen Zustand zu hinterlassen, die im gemieteten Zeitraum überlassenen Schlüssel sind im elektronischen Schlüsselkasten wieder zu hinterlegen

4.4 Der übergebene Schlüsselcode des elektronischen Schlüsselkasten ist nicht an Dritte weiterzugeben, außer an die begleitenden Gäste des Vertragspartners

 

§5 Rechte des Beherbergers

5.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das Recht zu, sämtliche hieraus entstandenen Schäden, Auslagen die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art, diese beim Vertragspartner geltend zu machen.

5.2 Durch Auslassen der Restzahlung im vereinbarten Zeitraum (§ 4.1), wird vom Beherberger dem Vertragspartner    die Benutzung der gemieteten Räume versagt und der übermittelte Schlüsselcode des elektronischen Schlüsselkasten wird ungültig gemacht.

 

§6 Haftungsbeschränkungen

6.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

6.2Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

 

§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

7.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

7.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

7.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

7.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit Ausnahme Österreichs, Island, Norwegen oder der Schweiz hat, ist das für den Wohnsitz des Beherberger für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

 

§8 Sonstiges

8.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt,    nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.

8.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.

8.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen.  Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.

8.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

-Wir Sehen unsere Gäste lieber zweimal als einmal-